Rechtsprechung
   BFH, 20.12.1957 - VI 105/55 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,960
BFH, 20.12.1957 - VI 105/55 U (https://dejure.org/1957,960)
BFH, Entscheidung vom 20.12.1957 - VI 105/55 U (https://dejure.org/1957,960)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 1957 - VI 105/55 U (https://dejure.org/1957,960)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,960) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Irrtum über die Zugehörigkeit von Bezügen zum Arbeitslohn und damit auch über die Notwendigkeit der Eintragung in die Lohnsteuerkarte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 66, 217
  • DB 1958, 242
  • BStBl III 1958, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.03.1953 - IV 438/52 U

    Zulässigkeit von Einwendungen im Lohnsteuerhaftungsverfahren - Zulässigkeit von

    Auszug aus BFH, 20.12.1957 - VI 105/55 U
    Die in dem BFH-Urteil IV 438/52 U vom 20.3.1953 BStBl III S. 121) zu dieser Frage vertretene Auffassung sollte unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen abgrenzend erläutert werden.

    Im Grunde handelte es sich auch bei dem durch das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 438/52 U vom 20. März 1953 (Slg. Bd. 57 S. 304, Bundessteuerblatt - BStBl - 1953 III S. 121) entschiedenen Fall um nichts anderes.

  • BFH, 24.10.1951 - IV 365/51 U
    Auszug aus BFH, 20.12.1957 - VI 105/55 U
    Sie sind im Lohnsteuer-Abzugsverfahren nicht auf ihre eigene Beurteilung der Dinge angewiesen, sondern haben mehrere Möglichkeiten, rechtzeitig zu klären, ob bestimmte Bezüge des Arbeitnehmers dem Lohnsteuerabzug unterliegen (vgl. Oeftering, Das gesamte Lohnsteuerrecht, dritte Auflage, Bemerkung 29 zu § 1, und BFH-Urteil vom 24.10.1951 IV 365/51 U, BStBl 1952 III S. 146).
  • RFH, 30.11.1922 - III A 79/22
    Auszug aus BFH, 20.12.1957 - VI 105/55 U
    (Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt bereits das RFH-Urteil vom 30.11.1922 III A 79/22, Bd. 11 S. 84, in dem ausgeführt wird, die Einzahlungspflicht des Arbeitgebers sei von der Höhe der Steuerschuld des Arbeitnehmers nicht abhängig, auch nicht nach seinem steuerbaren Einkommen, sondern nur nach dem Arbeitslohn zu bemessen.).
  • BFH, 03.07.1959 - VI 220/57 S

    Befugnis eines Arbeitnehmers zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen den sich gegen

    Der Senat hat sich im Urteil VI 105/55 U vom 20. Dezember 1957 (BStBl 1958 III S. 84, Slg. Bd. 66 S. 217) mit der Frage befaßt, inwieweit der Arbeitgeber in einem gegen ihn gerichteten Lohnsteuerhaftungsverfahren sich auf Umstände berufen kann, die der Arbeitnehmer durch Beantragung von Freibeträgen hätte geltend machen können.

    Es handelt sich hier nicht um den in den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs IV 438/52 U vom 20. März 1953 (BStBl 1953 III S. 121, Slg. Bd. 57 S. 304) und VI 105/55 U vom 20. Dezember 1957 (a. a. O.) behandelten Sonderfall, in dem Aufwendungen des Arbeitnehmers deshalb nachträglich im Haftungsverfahren geltend gemacht werden, weil diese Aufwendungen im Zusammenhang stehen mit Bezügen, die beim Steuerabzug vom Arbeitslohn als steuerfrei behandelt und vom Finanzamt im Haftungsverfahren dem steuerpflichtigen Arbeitslohn hinzugerechnet worden waren.

    Die Zulassung solcher nachträglichen Einwendungen, mit denen der Bf. sowohl im Ergänzungsverfahren als auch im Jahresausgleichsverfahren ausgeschlossen ist, würde dem Aufbau des Lohnsteuerverfahrens, dessen Besonderheiten nicht außer acht gelassen werden dürfen (vgl. die Entscheidung VI 105/55 U a. a. O.), widersprechen und unter Umständen dazu führen, daß das zur Geltendmachung steuermildernder Umstände vorgesehene Verfahren nicht mehr eingehalten würde.

  • BFH, 26.07.1974 - VI R 24/69

    Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer nach bestandskräftiger Veranlagung des

    Der Senat hat bisher nur in einem Falle eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß für die Haftung des Arbeitgebers die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte verbindlich sind, zugelassen, nämlich wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Zugehörigkeit von Bezügen zum Arbeitslohn und damit auch über die Notwendigkeit der Eintragung der mit diesen Bezügen zusammenhängenden Werbungskosten irrten und irren konnten (Urteile vom 20. Dezember 1957 VI 105/55 U, BFHE 66, 217, BStBl III 1958, 84; vom 29. November 1968 VI R 279/67, BFHE 94, 336, BStBl II 1969, 173, und vom 5. November 1971 VI R 207/68, BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137).

    Dem Arbeitgeber ist dies im Haftungsverfahren wegen seiner Bindung an die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte aber grundsätzlich verwehrt (BFH-Urteil VI 105/55 U).

  • BFH, 24.11.1961 - VI 183/59 S

    Berechnung des Lohnsteuerabzugs bei Aushilfskräften

    In den Urteilen des Bundesfinanzhofs VI 105/55 U vom 20. Dezember 1957 (BStBl 1958 III S. 84, Slg. Bd. 66 S. 217) und VI 220/57 S vom 3. Juli 1959 (BStBl 1959 III S. 351, Slg. Bd. 69 S. 235) ist zwar anerkannt, daß der Arbeitgeber gegen seine Inanspruchnahme im Haftungsverfahren bestimmte aus der Person des Arbeitnehmers genommene Einwendungen erheben kann.
  • BFH, 10.02.1961 - VI 89/60 U

    Einordnung einer Erklärung des Arbeitgebers zur Übernahme der festgestellten

    Auf das Urteil des Bundesfinanzhofs VI 105/55 U vom 20. Dezember 1957 (BStBl 1958 III S. 84, Slg. Bd. 66 S. 217) könne sich die Bfin.

    Ihr Hinweis auf das bereits angeführte Urteil VI 105/55 U vom 20. Dezember 1957 geht fehl Jenes Urteil spricht aus, daß ausnahmsweise ein im Haftungsverfahren in Anspruch genommener Arbeitgeber sich auf solche Umstände berufen kann, die sich erst durch die rechtliche Beurteilung des Finanzamts im Haftungsverfahren ergeben, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sich über die Möglichkeit der Geltendmachung von Werbungskosten infolge einer anderen Beurteilung der Rechtslage im Irrtum befunden haben.

  • BFH, 26.01.1973 - VI R 136/69

    Arbeitnehmer - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Berichtigung der

    Es setze sich auch in Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des BFH (z. B. Urteile vom 3. Juli 1959 VI 220/57 S, BFHE 69, 235, BStBl III 1959, 351, und vom 20. Dezember 1957 VI 105/55 U, BFHE 66, 217, BStBl III 1958, 84).

    Die genannten Entscheidungen des Senats VI 105/55 U und VI 220/57 S befassen sich mit der Frage, inwieweit der Arbeitgeber im Haftungsverfahren Einwendungen des Arbeitnehmers vorbringen kann.

  • BFH, 29.11.1968 - VI R 279/67

    Erstattungsleistungen eines Arbeitgebers wegen der Aufwendungen eines

    Einen solchen Ausnahmefall hat der BFH insbesondere dann als gegeben angesehen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Zugehörigkeit von Bezügen zum Arbeitslohn und damit auch über die Notwendigkeit der Eintragung der mit diesen Bezügen zusammenhängenden Werbungskosten irrten und irren konnten (BFH-Urteil VI 105/55 U vom 20. Dezember 1957, BFH 66, 217, BStBl III 1958, 84).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht